Infos zur Vereinsführung

Online-Seminarreihe "Grundlagen für neugewählte Vereinsführungskräfte"

Auch in diesem Jahr bietet der Landesverband neugewählten Vereinsführungskräften oder zukünftigen Mitglieder in den Vereinsleitungen bayerischer Obst- und Gartenbauvereinen wieder die bewährte Online-Seminarreihe "Grundlagen für neugewählte Vereinsführungskräfte" an. Die Seminare finden im Juli in vier Blöcken jeweils ab 18 Uhr statt. Dabei referieren externe Experten zu rechtlichen und steuerrechtlichen Fragestellungen im Vereinsleben und der Landesverband informiert zu den Versicherungsleistungen und zum Dienstleistungsangebot des Landesverbandes für seine Vereine. Die Teilnahme ist kostenlos, es ist jedoch eine Anmeldung erforderlich.

zur Online-Anmeldung

Flyer mit weiteren Informationen

Förderprogramm "Streuobst für alle!"– Änderungen in der Finanzverwaltung

Gartenbauvereine, die im Rahmen des "Bayerischen Streuobstpaktes" Fördermittel für Obstbäume (bis 45 €/Baum) abrufen wollen, brauchen seit 1.1.2024 eine eigene Steuernummer. Laut Bayerischem Finanzministerium ist die Steuernummer der Vereine von den Ämtern für ländliche Entwicklung, die die Auszahlungsanträge bearbeiten, an die Finanzbehörden verpflichtend mitzuteilen. Dies gilt auch dann, wenn der Zahlungsempfänger (Verein) bislang steuerlich nicht geführt ist. Allgemeine Ausnahmen existieren diesbezüglich nicht. Die Finanzämter wurden angewiesen, eine Steuernummer an die Vereine zu vergeben, sofern diese für eine Mitteilung nach der Mitteilungsverordnung erforderlich ist. 

Vertrauensschadenversicherung

Zur weiteren Verbesserung der Versicherungsleistungen für seine Vereine hat der Landesverband durch Nachverhandlungen erreicht, die vorhandene Vermögensschadenhaftpflicht-versicherung um eine Vertrauensschadenversicherung zu erweitern. Versichert sind u. a. Vermögensschäden, die von Vertrauenspersonen durch vorsätzliche, unerlaubte Handlungen verursacht werden (vorsätzliche Eigenschäden), die Dritten durch vorsätzliche, unerlaubte Handlungen zugefügt werden (vorsätzliche Drittschäden) sowie Schäden, die durch wissentliches Abweichen von Vorschriften, Anweisungen oder durch sonstige Pflichtverletzungen verursacht werden. 

Gesetzliche Aufbewahrungsfristen für Vereine

Als Vorstand müssen Sie alle steuerlich relevanten Vereinsunterlagen für 10 Jahre, manche nur für 6 Jahre, sicher aufbewahren. Wie lange welche Dokumente aufbewahrt werden müssen, ist in § 147 der Abgabenordnung festgelegt. Bewahren Sie am besten alle relevanten Unterlagen 10 Jahre auf, dann sind Sie auf der sicheren Seite und ersparen sich aufwändiges Sortieren nach Aufbewahrungsfristen vorher.

Online-Seminar Mitgliederdatenbank

im Juli hat der Landesverband ein Online-Seminar zur Mitgliederdatenbank durchgeführt. Dabei wurde die Funktionsweise dargestellt und die Nutzungsmöglichkeiten erklärt. Dieses Online-Seminar wurde aufgezeichnet und auszugsweise auf der Homepage der Landesverbandes zum Nachhören eingestellt. Außerdem wurden die Fragen, die im Laufe des Online-Seminars gestellt wurden und die dazugehörigen Antworten, in die "FAQ"-Liste zur Mitgliederdatenbank eingebaut.

Online-Seminar zur Mitgliederdatenbank vom 10.7.2023

Erhöhung der Mitgliedsbeiträge ab 01.01.2015

Ab 01.01.2025 erhöht sich die Verbandsabgabe von bisher 3,50 € auf 4,50 € pro Gartenbauvereinsmitglied. Der Beitrag teilt sich auf in: 2,70 € für den Landesverband, 0,45 € für den Bezirksverband und 1,35 € für den Kreisverband. Die Erhöhung der Mitgliedsbeiträge ist nötig aufgrund der allgemeinen Kostensteigerungen seit der letzten Beitragsanpassung im Jahr 2016. Durch diesen Schritt wird die Zukunftsfähigkeit des Verbands gesichert und Beitragsstabilität für die nächsten Jahre erreicht, wie es sich in der Vergangenheit bewährt hat.

Meldung Mitgliederdaten bis 31.12.2023

Für die Abführung der gemäß Satzung des Landesverbands festgelegten Mitgliedsbeiträge erhalten alle Vereine vom Landesverband Ende Januar 2024 eine Beitragsrechnung, die sie bis spätestens drei Monate nach Beginn des Geschäftsjahres begleichen müssen. Grundlage für die Berechnung sind die Mitgliederdaten zum 1. Januar 2024, d. h. zum Beginn des Geschäftsjahres.

Informationsrechte der Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung hat ein umfassendes Recht auf Auskünfte über alle Angelegenheiten des Vereins, die Geschäftsführungstätigkeiten des Vorstands und insbesondere die Vermögensverwaltung. Auskünfte zu einzelnen Ausgaben oder Einnahmen kann der Vorstand also grundsätzlich nicht verweigern. Es gibt aber auch Tatsachen, die der Geheimhaltung unterliegen können.

Zuwendungsempfänger- und Transparenzregister

Das Zuwendungsempfängerregister wird sukzessive im Jahr 2024 vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gemäß § 60b – neu – Abgabenordnung aufgebaut und enthält diejenigen Körperschaften (z. B. Vereine), die berechtigt sind, Zuwendungsbestätigungen (Spendenquittungen) auszustellen. Damit unterstützt das BZSt ehrenamtlich Engagierte in ihrer Werbung für Mittel und Engagement. 

Kündigungsfrist für Vereinsmitglieder

Ein jährlich wiederkehrender Dauerbrenner ist der fristgerechte Austritt von Mitgliedern aus Gartenbauvereinen, der logischerweise auch Konsequenzen für die Beitragspflicht hat. Ein "wirksamer" Austritt ist nur unter den in der jeweils gültigen Vereinssatzung genannten Bedingungen möglich. In der Mustersatzung des Landesverbandes für Gartenbauvereine heißt es z. B.: "Der Austritt muss unter Einhaltung einer vierteljährlichen Kündigungsfrist schriftlich erklärt werden und ist nur zum Schluss des Geschäftsjahres möglich." Das bedeutet, dass ein Austritt für das Jahr 2024 spätestens bis Ende September gegenüber dem Vorstand schriftlich erklärt werden muss. Eine Kündigung danach - beispielsweise an Silvester oder Neujahr - ist nicht mehr für 2024 wirksam, sondern tritt erst 2025 in Kraft und bedingt eine Beitragszahlung für das Jahr 2024.

Leitfaden für die Vereinsführung

Ende Juni endete die Online-Seminar-Reihe des Landesverbandes "Grundlagen für neugewählte Vereinsführungskräfte". In den Seminaren hat sich herausgestellt, dass viele neue Vorsitzende den "Leitfaden" bei der Übergabe der Vereinsunterlagen von ihren Vorgängern nicht bekommen haben. Dies wäre jedoch sehr hilfreich und war auch die ursprüngliche Absicht bzw. der Wunsch des Landesverbandes, als er den "Leitfaden" 2020 das erste Mal in überarbeiteter und aktualisierter Form kostenlos an die Vorsitzenden aller Obst- und Gartenbauvereine herausgegeben hat: Der "Leitfaden" sollte als grundlegendes Nachschlagewerk für die Vereinsleitungen bei Führungswechseln innerhalb des Vereins weitergegeben werden.

weitere Infos im internen Bereich des Landesverbandes

Vereinsdaten im Online-Vereinsregister jetzt kostenlos zugänglich

Durch ein vereinfachtes Verfahren können Sie nun ohne vorherige Registrierung im Registergericht kostenlos Dokumente von eingetragenen Vereinen (e. V.) herunterladen. Dies ist eine große Erleichterung für alle Interessierten und insbesondere Vorsitzende, um einen Überblick zu Vereinsdaten zu erhalten, z. B. Datum der Ersteintragung ins Vereinsregister, bisherige Vorstandswechsel, Aktualisierung gemeldeter Satzungsänderungen.

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42 Gartenbauvereine

42 Gartenbauvereine sind im Kreisverband für Gartenbau und Landespflege Neuburg-Schrobenhausen e.V. organisiert. Sie setzen sich mit ihren rund 8.000 Mitgliedern in unserem Landkreis ehrenamtlich für die Förderung der Gartenkultur und des privaten Obst- und Gemüseanbaus sowie für die Ortsverschönerung und die Heimatpflege ein. Der Kreisverband für Gartenbau und Landespflege Neuburg-Schrobenhausen e.V. ist gemeinnützig anerkannt.

Kontakt

08431 / 57 - 369
info@gartenbauvereine-nd-sob.de

Geschäftsstelle

Kreisverband für Gartenbau und Landespflege
Neuburg-Schrobenhausen e.V.
Platz der Deutschen Einheit 1
86633 Neuburg an der Donau

Büro Geschäftsstelle

HAUS im MOOS
Kleinhohenried 108
86668 Karlshuld

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