Ehrungen - Richtlinien für die Verleihung

Mit den Ehrenabzeichen sollen verdiente Vereinsvorsitzende und Mitglieder als äußeres Zeichen der Anerkennung bedacht werden. Die sparsame Verleihung erhöht dabei den Wert. Wir dürfen darauf hinweisen, dass eine termingerechte Bearbeitung nur möglich ist, wenn die Antragstellung mindestens 3 Monate vor Verleihungsdatum beim Kreisverband eingeht.

Ehrennadel Bronze

Die Ehrennadel mit Bronzekranz wird vom Kreisverband verliehen für mindestens 15-jährige Mitgliedschaft oder 10-jährige Tätigkeit in der Vereinsleitung (1. Vorstand, 2. Vorstand, Kassier, Schriftführer). Antragstellungen an den Kreisverband unter Angabe von Vor- und Zuname, Wohnort, Eintrittsdatum und Verleihungsdatum. Die Kosten der Ehrennadel sind vom Verein zu übernehmen, die Urkunde wird vom Kreisverband gestellt.

Ehrennadel Silber

Die Ehrennadel mit Silberkranz verleiht der Bezirksverband für mindestens 25-jährige Mitgliedschaft oder 15-jährige Tätigkeit in der Vereinsleitung (1. Vorstand, 2. Vorstand, Kassier, Schriftführer). Antragstellung an den Kreisverband zur Weiterleitung an den Bezirksverband unter Angabe von Vor- und Zuname, Wohnort, Eintrittsdatum und Verleihungsdatum.

Ehrennadel Gold

Die Ehrennadel mit Goldkranz verleiht der Landesverband für mindestens 40-jährige Mitgliedschaft oder 25-jährige Tätigkeit in der Vereinsleitung (1. Vorstand, 2. Vorstand, Kassier, Schriftführer). Antragstellung an den Kreisverband zur Weiterleitung an den Landesverband unter Angabe von Vor- und Zuname, Wohnort, Eintrittsdatum und Verleihungsdatum.

Ehrennadel mit Kranz

Die Ehrennadel mit Kranz verleiht der Landesverband für mindestens 50-jährige Mitgliedschaft oder 35-jährige Tätigkeit in der Vereinsleitung (1. Vorstand, 2. Vorstand, Kassier, Schriftführer). Antragstellung an den Kreisverband zur Weiterleitung an den Landesverband unter Angabe von Vor- und Zuname, Wohnort, Eintrittsdatum und Verleihungsdatum.

Ehrennadel am Bande

Die Ehrennadel am Bande verleiht der Landesverband für mindestens 60-jährige Mitgliedschaft oder 40-jährige Tätigkeit in der Vereinsleitung (1. Vorstand, 2. Vorstand, Kassier, Schriftführer). Antragstellung an den Kreisverband zur Weiterleitung an den Landesverband unter Angabe von Vor- und Zuname, Wohnort, Eintrittsdatum und Verleihungsdatum.

Goldene Rose

Die Goldene Rose ist die höchste Auszeichnung des Landesverbandes, mit der Persönlichkeiten geehrt werden, die sich um die Organisation der Obst- und Gartenbauvereine außergewöhnliche Verdienste erworben haben.
Anträge müssen vom Kreisverband befürwortet und mit den erforderlichen Angaben an den zuständigen Bezirksverband eingereicht werden, der jährlich höchstens drei Ehrungen beim Landesverband beantragen kann. Die Anträge mit den persönlichen Daten und ausführlicher Laudatio müssen frühzeitig - mindestens sechs Monate vor dem Verleihtermin - gestellt werden.
 

Antragstellung bitte an

Johanna Huber
2. Kreisverbandsvorsitzende
Keltenstraße 8 1/2
86697 Oberhausen
Telefon: 08431 / 4 88 23
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

Weitere Informationen zu den Ehrungsrichtlinien finden Sie im kennwortgeschützten Bereich auf der Website des Landesverbandes. Das Kennwort finden Sie auf Ihrer aktuellen Ausgabe des Informationsdienstes.

Download beim Landesverband

Logo anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung als Mitglied im Bezirksverband Oberbayern für Gartenkultur und Landespflege e.V.

41 Gartenbauvereine

Im Kreisverband für Gartenbau und Landespflege Neuburg-Schrobenhausen e.V. sind 41 Vereine organisiert. Mit rund 8.000 Mitgliedern setzen sie sich ehrenamtlich für die Förderung der Gartenkultur und des privaten Obst- und Gemüseanbaus sowie für die Ortsverschönerung und die Heimatpflege im Landkreis ein. Unser Verband ist gemeinnützig anerkannt und als Mitglied im Bezirksverband Oberbayern für Gartenkultur und Landespflege e.V. Teil einer anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigung.

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Neuburg-Schrobenhausen e.V.
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86633 Neuburg an der Donau

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