Infos zur Vereinsführung
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Aktualisierung "Leitfaden für die Vereinsführung"
Im Zusammenhang mit der Einführung der neuen Website des Landesverbandes wurde der „Leitfaden für die Vereinsführung“ komplett aktualisiert. Die in vielen Kapiteln des Leitfadens genannten Pfade des Internetangebots des Landesverbandes sowie andere Einrichtungen wurden den neuen Gegebenheiten angepasst. Deshalb gibt es keinen Änderungsdienst zu einzelnen Kapiteln mehr, stattdessen wird eine aktualisierte „Gesamtausgabe“ unter https://www.gartenbauvereine.org in der Rubrik „Service für Vereine“ als Flipping-Book zum virtuellen Durchblättern oder als PDF-Datei zum Download zur Verfügung gestellt.
GEMA: Vertrag des Landesverbandes und des Freistaates Bayern
Die GEMA (GEsellschaft für Musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte), die die Urheberrechte der Komponisten und Musikverleger vertritt, betrachtet grundsätzlich alle Vereinsveranstaltungen als öffentlich. Dies bedeutet, dass alle musikalisch umrahmten Vereinsveranstaltungen bei der GEMA angemeldet und dafür Gebühren bezahlt werden müssen. Der Landesverband ist Gesamtvertragspartner der GEMA und hat mit ihr einen Rahmenvertrag abgeschlossen, damit damit Gartenbauvereine nur einen Gebührensatz entrichten müssen, der um insgesamt 20% ermäßigt ist.
Neues Logoangebot des Landesverbandes
Der Landesverband stellt sein neues Logo nun auch allen seinen angeschlossenen Vereinen und Kreisverbänden in einem einheitlichen Layout zur Verfügung – eine großartige Gelegenheit, die eigene Außendarstellung zu modernisieren und gleichzeitig die Zugehörigkeit zum Verband sichtbar zu machen. Angeboten wird ein klares, professionelles und markenkonformes Logo. Zur individuellen Anpassung kann aus einer festgelegten Farbpalette, welche sechs aufeinander abgestimmte Farben beinhaltet, ausgewählt werden.
Mitgliederdatenänderung und Beitragszahlung
Viele Gartenbauvereine haben in der Satzung stehen, dass ein Austritt unter Einhaltung einer vierteljährlichen Kündigungsfrist schriftlich erklärt werden muss und nur zum Schluss des Geschäftsjahres möglich ist. Da diese Frist, oft nicht eingehalten wird und Kündigungen sogar noch viel später bei Vereinen eingehen, legt der Landesverband den Stichtag zur Mitgliederdatenerhebung auf den 31.3. (für Nutzer der Online-Mitgliederdatenbank) bzw. 28.2. (für Vereine, die ihre Mitgliederänderungen an die Geschäftsstelle melden). Basierend auf dem Mitgliederbestand zum 31.03. erhalten alle Vereine Anfang April ihre Mitgliedsbeitragsrechnung, die bis Ende April zu begleichen ist. Bei Fragen zur Beitragsrechnung oder zur Mitgliederdatenbank wenden Sie sich an:
Die Verbandsabgabe von 4,50€ pro Vereinsmitglied teilt sich auf in: 2,70€ für den Landesverband, 0,45€ für den Bezirksverband und 1,35€ für den Kreisverband.
Neue Broschüre "Steuertipps für Vereine"
Ergänzend zu unserem Online-Seminar "Kleines 1x1 für Kassiere" gibt es eine Neu-Auflage der Broschüre "Steuertipps für Vereine". Die Broschüre des Bayerischen Finanzministeriums beinhaltet die wichtigsten Steuervorschriften und soll Kassiere/Verantwortliche in der Vereinsleitung unterstützen, Schwierigkeiten zu vermeiden sowie Vergünstigungen wahrzunehmen. Die Broschüre steht zum kostenlosen Download zur Verfügung unter:
Online-Seminar "Kleines 1 x 1 für Kassiere"
Dieses Online-Seminar richtet sich insbesondere an Kassierer / Kassierinnen in Obst- und Gartenbauvereinen oder Personen, die diese Funktion in naher Zukunft übernehmen wollen. Es bietet einen Einstieg in das Thema "Buchhaltung in nichtbilanzierenden, gemeinnützigen Vereinen". Sie erhalten Informationen über alles, was Sie für eine korrekte Buchhaltung brauchen, z. B. über vereinsrechtliche und steuerliche Rechnungslegungspflichten, Kassenführung, Steuererklärungspflichten und Einnahmen-Überschussrechnung, damit Sie sich für Ihre Aufgabe als Kassier und die Aufgaben der Buchführung gewappnet fühlen.
E-Rechnung kommt verpflichtend auch für Gartenbauvereine ab 1. Januar 2025
Die elektronische Rechnung (E-Rechnung) wird laut Entwurf eines Schreibens des Bundesfinanzministeriums vom Juni 2024 ab dem 1.1.2025 Pflicht – auch für Vereine und gemeinnützige Einrichtungen. Die E-Rechnung ist gekennzeichnet durch ein strukturiertes elektronisches Format (XML-Daten nach EU-Norm), das eine elektronische Verarbeitung ermöglicht und der Digitalisierung des Geschäftsverkehrs dienen soll. Ausnahmen von der E-Rechnungspflicht gelten, 1. wenn der Umsatz nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG steuerfrei ist, 2. wenn Rechnungsempfänger oder Ersteller nicht im Inland ansässig sind und 3. bei Rechnungen über Kleinbeträge bis 250 €. Auch wenn Vereine wegen der Ausnahmen selbst keine E-Rechnungen ausstellen müssen, müssen sie ab dem 1. Januar 2025 in der Lage sein, sie zu empfangen und zu verarbeiten.
Künstlersozialkasse und Künstlersozialabgabe - Was Vereine beachten müssen
Die Künstlersozialkasse (KSK) ist zuständig dafür, dass selbständige Künstler und Publizisten einen ähnlichen Schutz in der gesetzlichen Sozialversicherung genießen wie Arbeitnehmer. Dazu erhebt sie Beiträge, die "Künstlersozialabgabe", von Unternehmen und Institutionen, die künstlerische und publizistische Leistungen in Anspruch nehmen und verwerten. Hierfür hat die KSK einen umfassenden Katalog aufgestellt – hier einige Beispiele, die auch in Gartenbauvereinen auftreten können: musikalische bzw. künstlerische Auftritte beim Vereinsfest, Gestaltung von Broschüren, Erstellen von Werbemitteln und Webdesign.
Kostenlose Beratung zu rechtlichen und steuerlichen Vereinsproblemen
Als besondere Dienstleistung für seine Gartenbauvereine bietet der Landesverband die Möglichkeit, sich mit rechtlichen und steuerlichen Vereinsproblemen an die auf solche Fragen spezialisierte Kanzlei "Campbell Hörmann" zu wenden. Hierfür kann der Landesverband mit der Kanzlei Anfragen von je ca. 15 Minuten Termine vereinbaren. Interessierte Vereine senden Ihre Anfragen bitte mit dem Betreff "Anfrage Campell Hörmann" per Mail an
Jugend der bayerischen Gartenbauvereine - Mitglied im Bayerischen Jugendring
Nun ist es offiziell: Die "Jugend der bayerischen Gartenbauvereine" (JbG) hat den Aufnahmeprozess im Bayerischen Jugendring (BJR) erfolgreich durchlaufen. Nach dem einstimmig angenommenen Antrag auf Aufnahmeempfehlung der Landesjugendorganisation in der Frühjahrsvollversammlung des Kreisjugendringes Regensburg hat nun der Strukturausschuss im Bayerischen Jugendring die Aufnahme offiziell bestätigt. Mitglieds-Kreisjugendorganisationen der JbG, die schon vorher im Kreisjugendring oder Stadt-Jugendring vertreten waren, werden beim BJR und künftigen Vollversammlungen der Kreis- und Stadtjugendringe der JbG zugeordnet.
Verbesserte Leistungen - Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung
Der Landesverband hat sein Dienstleistungsangebot im Bereich "Versicherungen" weiter verbessert: Die Deckungssummen der bestehenden Vereinshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden konnten von bisher 5 Mio. € auf jeweils 10 Mio. € erhöht werden. Außerdem wurde eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen für Gartenbauvereine, Kreis- und Bezirksverbände inkl. aller Personen, die im Auftrag der Vereine und Verbände tätig werden - und darüber hinaus für Vereinsmitglieder in nachbarschaftsrechtlichen Streitigkeiten. Ausführliche Erläuterungen hierzu finden sich z. B. im Infoblatt "Rechtsschutzversicherung". Diese Versicherung ist ein weiteres schlagendes Argument sowohl für Vereine, Mitglied im Landesverband zu sein (oder zu werden), als auch für die Betreuung und Gewinnung von Mitgliedern in den Vereinen.
