GEMA: Pauschalregelung für Vereine
Am 27.3.2023 hat die Bayerische Ehrenamtsministerin Ulrike Scharf mit der GEMA eine Vereinbarung unterzeichnet, der zufolge der Freistaat Bayern für Vereine unter bestimmten Voraussetzungen die Lizenzkosten für Musiknutzung übernimmt - so lange, bis das mit der GEMA vereinbarte Kontingent erreicht ist. Dies gilt ab dem 5. April. Wesentliche Bedingungen für die Übernahme der GEMA-Gebühren sind laut GEMA (Bayern GEMA Gebühren ehrenamtlicher Vereine):
- Es muss sich um eingetragene (e. V.), gemeinnützig anerkannte Vereine handeln.
- Es dürfen keine kommerziellen Ziele verfolgt werden, d. h., es darf kein Eintritt verlangt werden, nur Veranstaltungen auf Spendenbasis sind erlaubt.
- Die max. Veranstaltungsfläche beträgt 300 m², Veranstaltungen mit größerer Fläche sind nicht abgedeckt.
- Die Pauschale gilt für maximal 2 Veranstaltungen pro Jahr und Verein.
- Die Vereine müssen die Veranstaltungen wie bisher auch im Online-Portal der GEMA anmelden.
