Meldung Mitgliederdaten bis 31.12.2023
Für die Abführung der gemäß Satzung des Landesverbands festgelegten Mitgliedsbeiträge erhalten alle Vereine vom Landesverband Ende Januar 2024 eine Beitragsrechnung, die sie bis spätestens drei Monate nach Beginn des Geschäftsjahres begleichen müssen. Grundlage für die Berechnung sind die Mitgliederdaten zum 1. Januar 2024, d. h. zum Beginn des Geschäftsjahres.
Hierfür melden Vereine, die die Online-Mitgliederdatenbank des Landesverbandes noch nicht selbst nutzen, dem Landesverband die Änderungen ihrer Mitgliederdaten (Vor-, Nachname, Adresse, Geburts-, Eintritts-, Austrittsdatum) bis spätestens zum 31. Dezember 2023. Danach eingehende Änderungsmeldungen werden nicht mehr berücksichtigt. Vereine, die die Online-Mitgliederdatenbank des Landesverbandes nutzen, pflegen die Änderungen ihrer Mitgliederdaten selbst ein. Die Daten zur Erstellung der Mitgliedsbeitragsrechnung dieser Vereine werden vom Landesverband am 1. Januar 2024 aus der Online-Datenbank gezogen. Die satzungsgemäße Pflicht der jährlichen Beitragsabführung der Vereine an den Landesverband ist mit Begleichen der Mitgliedsbeitragsrechnung erfüllt.
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