Informationsrechte der Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung hat ein umfassendes Recht auf Auskünfte über alle Angelegenheiten des Vereins, die Geschäftsführungstätigkeiten des Vorstands und insbesondere die Vermögensverwaltung. Auskünfte zu einzelnen Ausgaben oder Einnahmen kann der Vorstand also grundsätzlich nicht verweigern. Es gibt aber auch Tatsachen, die der Geheimhaltung unterliegen können.

Ein grundsätzliches Recht zur Auskunftsverweigerung ist dann gegeben, wenn dem Verein dadurch Schaden droht (z. B. wenn Details aus laufenden Vertragsverhandlungen zum Schaden des Vereins genutzt werden könnten). Ebenso, wenn damit gesetzliche Regelungen (z. B. zum Datenschutz) oder die Persönlichkeitsrechte von Vorstandsmitgliedern verletzt würden. Außerhalb der Mitgliederversammlung ist das Auskunftsrecht eines einzelnen Mitglieds sehr stark eingeschränkt, z. B. auf die Einsicht in Mitgliederlisten, wenn ein Minderheitenbegehren gemäß Satzung angestrebt wird (nach https://vereinsknowhow.de).

Logo anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung als Mitglied im Bezirksverband Oberbayern für Gartenkultur und Landespflege e.V.

41 Gartenbauvereine

Im Kreisverband für Gartenbau und Landespflege Neuburg-Schrobenhausen e.V. sind 41 Vereine organisiert. Mit rund 8.000 Mitgliedern setzen sie sich ehrenamtlich für die Förderung der Gartenkultur und des privaten Obst- und Gemüseanbaus sowie für die Ortsverschönerung und die Heimatpflege im Landkreis ein. Unser Verband ist gemeinnützig anerkannt und als Mitglied im Bezirksverband Oberbayern für Gartenkultur und Landespflege e.V. Teil einer anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigung.

Geschäftsstelle und Kontakt

Kreisverband für Gartenbau und Landespflege
Neuburg-Schrobenhausen e.V.
Platz der Deutschen Einheit 1
86633 Neuburg an der Donau

Büro: JUG207 im Jugendamt
Telefon: 08431 / 57 - 268
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