Vertrauensschadenversicherung
Zur weiteren Verbesserung der Versicherungsleistungen für seine Vereine hat der Landesverband durch Nachverhandlungen erreicht, die vorhandene Vermögensschadenhaftpflicht-versicherung um eine Vertrauensschadenversicherung zu erweitern. Versichert sind u. a. Vermögensschäden, die von Vertrauenspersonen durch vorsätzliche, unerlaubte Handlungen verursacht werden (vorsätzliche Eigenschäden), die Dritten durch vorsätzliche, unerlaubte Handlungen zugefügt werden (vorsätzliche Drittschäden) sowie Schäden, die durch wissentliches Abweichen von Vorschriften, Anweisungen oder durch sonstige Pflichtverletzungen verursacht werden.
Zu Vertrauenspersonen gehören ehrenamtlich tätige Organmitglieder (Vorstand, Vereinsleitung) und beschäftigte Arbeitnehmer. Die Versicherungssummen betragen 200.000 € je Versicherungsfall und 400.000 € als Jahreshöchstleistung. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie im
- Infoblatt "Vertrauensschadenversicherung" auf der Website des Landesverabndes
Die Broschüre "Versicherungsschutz für Gartenbauvereine" wird in Kürze überarbeitet werden.
