GEMA: Vertrag des Landesverbandes und des Freistaates Bayern
Die GEMA (GEsellschaft für Musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte), die die Urheberrechte der Komponisten und Musikverleger vertritt, betrachtet grundsätzlich alle Vereinsveranstaltungen als öffentlich. Dies bedeutet, dass alle musikalisch umrahmten Vereinsveranstaltungen bei der GEMA angemeldet und dafür Gebühren bezahlt werden müssen. Der Landesverband ist Gesamtvertragspartner der GEMA und hat mit ihr einen Rahmenvertrag abgeschlossen, damit damit Gartenbauvereine nur einen Gebührensatz entrichten müssen, der um insgesamt 20% ermäßigt ist.
Gesamtvertrag Landesverband
Dieser Nachlass auf Musiklizenzierungen von der GEMA wird nur denjenigen Gartenbauvereinen gewährt, deren Vorsitzende dem Landesverband eine Einwilligungserklärung zur Übermittlung personenbezogener Daten zugeschickt haben und deren Daten vom Landesverband an die GEMA weitergegeben wurden. Das Einwilligungs-Formular steht auf www.gartenbauvereine.org unter "Service für Vereine" zur Verfügung.
Pauschalvertrag Bayern
Im Jahr 2023 hat der Freistaat Bayern mit der GEMA einen Pauschalvertrag geschlossen, der 2024 noch einmal verbessert wurde. Der Freistaat übernimmt hierbei für Vereine die Lizenzkosten für Musiknutzung. Pro Verein sind:
- vier Veranstaltungen pro Jahr kostenfrei
- auf einer Fläche von maximal 500 Quadratmetern
- im Innen- und Außenbereich und bei Veranstaltungen mit Tonträgern und Livemusik.
Wesentliche Bedingungen für die Übernahme der GEMA-Gebühren sind:
- Es muss sich um gemeinnützig anerkannte Vereine handeln.
- Es dürfen keine kommerziellen Ziele verfolgt werden, d. h., es darf kein Eintritt verlangt werden, nur Veranstaltungen auf Spendenbasis sind erlaubt.
- Die Vereine müssen die Veranstaltungen im Online-Portal der GEMA anmelden.
Der Pauschalvertrag des Freistaates Bayern mit der GEMA kann von Gartenbauvereinen genutzt werden, wenn sie oben genannte Bedingungen einhalten - für alle anderen Veranstaltungen können die Vereine den Gesamtvertrag des Landesverbandes nutzen.
GEMA-Online-Portal
Meldungen von Veranstaltungen sind ausschließlich über das Onlineportal der GEMA in der Rubrik "Musik nutzen" einzureichen (www.gema.de). Hat man vergessen, eine Vereinsveranstaltung mit Musik rechtzeitig über das Portal anzumelden und erhält die GEMA davon nachträglich Kenntnis, wird der Verein mit einem sogenannten Kontrollkostenzuschlag von i. d. R. 100% belegt. Deswegen ist es empfehlenswert, alle Veranstaltungen vorab der GEMA zu melden, um ein böses Erwachen zu vermeiden.
