Infos zur Vereinsführung
Kostenlose Beratung zu rechtlichen /steuerlichen Vereinsproblemen
Als besondere Dienstleistung für seine Gartenbauvereine bietet der Landesverband die Möglichkeit, sich mit rechtlichen und steuerlichen Vereinsproblemen an die auf solche Fragen spezialisierte Kanzlei "Campbell Hörmann" zu wenden. Hierfür kann der Landesverband mit der Kanzlei ab Juli 2023 für Anfragen von je ca. 15 Minuten Termine vereinbaren.
Gartenbauvereine und Ganztagsbetreuung
Durch den bundesweiten Rechtsanspruch wird zum Schuljahr 2026/27 an Bayerns Grundschulen schrittweise die Ganztagsbetreuung eingeführt. Dies eröffnet Gartenbauvereinen die Chance, verstärkt über Schulen Kinder zu erreichen und dort mit VielfaltsmacherInnen, KlimaforscherInnen, NachhaltigkeitsexpertInnen und GartenpädagogInnen Präsenz, Frische und Kompetenz zu zeigen.
Immer aktuelle News für Vereinsführungskräfte
Dr. Rafael K. Hörmann und Josef Renner von der Kanzlei Campbell Hörmann Steuerberater und Rechtsanwälte in München unterstützen uns seit Jahren mit ihrem Fachwissen. Die Kanzlei berät Nonprofit-Organisationen (NPO) wie Vereine, Verbände und Organisationen im Bereich Vereins- und Steuerrecht.
Vereinsveranstaltungen mit Tombola
Plant ein Gartenbauverein eine Veranstaltung mit einer Tombola, ist zu beachten, dass auch für das Veranstalten sog. "Kleiner Lotterien" eine glücksspielrechtliche Erlaubnis erforderlich ist und diese ggf. anzeigenpflichtig sind. "Kleine Lotterien" liegen vor, wenn das geplante Spielkapital (Zahl der geplanten Lose x Lospreis) nicht mehr als 40.000 € beträgt.
Online-Seminarreihe "Grundlagen für neugewählte Vereinsführungskräfte"
Auch in diesem Jahr bietet der Landesverband neugewählten Vereinsführungskräften oder zukünftigen Mitglieder in den Vereinsleitungen bayerischer Obst- und Gartenbauvereinen wieder die bewährte Online-Seminarreihe "Grundlagen für neugewählte Vereinsführungskräfte" an. Die Seminare finden in vier Blöcken Ende Juni jeweils ab 18 Uhr statt.
Digitale und hybride Mitgliederversammlungen
Der Bundesrat hat am 3. März 2023 das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Ermöglichung hybrider und virtueller Mitgliederversammlungen gebilligt, ohne dass dies in der Satzung stehen muss. Das Gesetz ergänzt das Bürgerliche Gesetzbuch um eine Regelung, die es erlaubt, dass Vereinsmitglieder auch ohne Anwesenheit am Versammlungsort im Wege der elektronischen Kommunikation an der Mitgliederversammlung teilnehmen und andere Mitgliederrechte ausüben können.
GEMA: Pauschalregelung für Vereine
Am 27.3.2023 hat die Bayerische Ehrenamtsministerin Ulrike Scharf mit der GEMA eine Vereinbarung unterzeichnet, der zufolge der Freistaat Bayern für Vereine unter bestimmten Voraussetzungen die Lizenzkosten für Musiknutzung übernimmt - so lange, bis das mit der GEMA vereinbarte Kontingent erreicht ist. Dies gilt ab dem 5. April. Wesentliche Bedingungen für die Übernahme der GEMA-Gebühren sind laut GEMA (Bayern GEMA Gebühren ehrenamtlicher Vereine):
Datenbank mit Apfelsortenbeschreibungen online verfügbar
Die Beschreibungen aller 327 Apfelsorten aus dem Standardwerk "Alte und neue Apfelsorten" wurden in die Datenbank der vom Landesverband betreuten Website "Streuobst in Bayern" integriert. Die Beschreibungen können u. a. für weiterführende Informationen bei Sortenausstellungen oder Beschilderungen von Obstbäumen verwendet werden.
Aktuelles zur Mitgliederdatenbank
Für alle Vereine, die die Mitgliederdatenbank für den Einzug der Mitgliedsbeiträge nutzen möchten, besteht jetzt die Möglichkeit, eine SEPA-Datei für den Bankeinzug zu erstellen.
Außerdem wurde die Funktion "Vereinsverwaltung" erweitert. Zudem ist für die Zukunft eine Bilderdatenbank geplant und die Möglichkeit, Ehrungen zukünftig direkt über die Mitgliederdatenbank beantragen zu können.
Personalisierte Mitgliedskarten
Seit Oktober 2021 können Vereine für ihre Mitglieder personalisierte Mitgliedskarten in EC-/Kreditkartenformat beim Landesverband bestellen. Voraussetzung für die personalisierte Mitgliedskarte ist, dass die Vereine die im Mai 2021 eingeführte Mitgliederdatenbank nutzen.
Abführung der Mitgliedsbeiträge
Für die Abführung der, gemäß der Satzung des Landesverbandes, festgelegten Mitgliedsbeiträge erhalten die Vereine vom Landesverband Ende Januar eine entsprechende Mitgliedsbeitragsrechnung.
Neue Broschüre zum Versicherungsschutz
Gemeinsam mit der BERNHARD Asskuranzmakler GmbH hat der Landesverband für Gartenbau und Landespflege eine neue Broschüre erstellt, in der alle Versicherungen des Landesverbandes für seine Gartenbauvereine in übersichtlicher Form zusammengestellt sind.
